a) Eigene Veranstaltungen zur Verbreitung und Förderung der ostfriesischen Landessprache und Kultur.
b) Förderung von Veranstaltungen, die die Verbreitung und Pflege ostfriesischen Kulturgutes zum Zwecke haben.
c) Publikation, bzw. Förderung der Publikation von Bei trägen in ostfriesischer Landessprache und über ostfriesische Landessprache und Kultur in Rundfunk, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien.
a) wenn ein Mitglied schriftlich seinen Austritt erklärt,
b) bei natürlichen Personen mit dem Tode, bei juristischen mit deren Erlöschen,
c) wenn ein Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge zwei Jahre im Rückstand ist.
d) wenn der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit der in der Sitzung Anwesenden den Ausschluß beschließt, weil das Mitglied den Interessen des Vereins zuwiderhandelt.
a) Vorsitzende/r
b) stellvertretende/r Vorsitzende/r
c) Schatzmeister/in
d) Schriftführer/in
e) fünf Beisitzer/innen
Gerichtsstand ist 26603 Aurich
Aktuelle Version zum Download als PDF.